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Abgabenordnung | Behandlung von Vermögensübertragungen im Zusammenhang mit Stiftungen liechtensteinischen Rechts
Nach Frage 19 des Frage-Antwort-Katalogs zum StraBEG ist die Übertragung bzw. Rückübertragung von Vermögen auf bzw. von einer Stiftung liechtensteinischen Rechts nicht schenkungsteuerpflichtig, wenn die Stiftung von Anfang an zivilrechtlich zur Herausgabe des Überlassenen verpflichtet ist (sog. unechte Treuhand). Dieser Auffassung widerspricht das NWB JAAAB-52467, Revision eingelegt, Az. BFH: II R 21/05). Sollte der BFH die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz bestätigen, stellt sich die Frage des Vertrauensschutzes aufgrund der Aussage im Frage-Antwort-Katalog. Zum Vertrauensschutz nimmt die OFD Karlsruhe in der Verfügung v. - S 1928 A - St 333 NWB XAAAB-58647 Stellung.