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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 327/03

Gesetze: MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer - gerichtliche Geltendmachung gegenüber den Gesamtschuldnern

Leitsatz

Die in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV normierte Verpflichtung zur gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs ist nicht auf den Warenempfänger beschränkt. Will der Verkäufer und Lieferant versteuerter Mineralöle den Vergütungsanspruch nicht verlieren, ist er gehalten, die gerichtliche Verfolgung der Forderung auch gegen den Gesamtschuldner zu betreiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAB-58531

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