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Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug bei Warengutscheinen
Erhalten Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern alternativ oder zusätzlich zum Arbeitslohn Warengutscheine, so ist bei der Abrechnung zu entscheiden, ob ein Sachbezug vorliegt und der Rabattfreibetrag oder die Freigrenze gem. § 8 Abs. 2 EStG angewendet werden können. Sachbezüge liegen vor, wenn:
die Warengutscheine nur beim Arbeitgeber einzulösen sind, auch wenn der Gutschein auf einen Geldbetrag lautet;
die Warengutscheine bei einem fremden Dritten eingelöst werden können und nur zum Bezug einer bestimmten Ware oder Dienstleistung berechtigen.
Barlohn liegt hingegen vor, wenn:
Gutscheine bei fremden Dritten einlösbar sind, indem ein Euro-Betrag beim Warenkauf auf den Kaufpreis angerechnet wird;
auf dem Gutschein, der bei einem fremde Dritten einlösbar ist, neben d...