OFD München - S 2253 - 86 St 41

Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;
ohne Selbstnutzung nur an wenigen Tagen vermietete Ferienwohnung

Bezug: BStBl 2005 II S. 388

Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom IX R 57/02 (a.a.O.) seine Auffassung aufgegeben, wonach bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Prüfung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist.

In Fortentwicklung der BFH-Rechtsprechung ist nunmehr auch bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste – in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten – vermieteten Ferienwohnungen die Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen anhand der Überschussprognose zu überprüfen, wenn ohne Vorliegen von Vermietungshindernissen (z. B. Unbenutzbarkeit der Wohnung aufgrund Instandsetzungsarbeiten) das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet. In Ergänzung der Rz. 16 und 17,  IV C 3 – S 2253 – 91/04 (BStBl 2004 I S. 933) ist aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung gegebenen Unsicherheiten Rechnung zu tragen die zur Prognose führende Unterschreitungsgrenze bei mindestens 25 % der ortsüblichen Vermietungszeit anzusetzen.

Betroffen werden vor allem die Steuerpflichtigen sein, die ihre Ferienwohnung z. B. als Vermögensanlage, Steuersparmodell usw. nutzen. Nicht betroffen werden hingegen Vermieter sein, die ihren Lebensunterhalt mit Mieteinnahmen aus Ferienwohnungen bestreiten, da sie ihr Vermietungsverhalten auf eine möglichst lange Vermietung anlegen.

Das Urteil ist ohne Übergangsregelung auf alle in Rz. 17 des BMF-Schreibens genannten Vermietungsvarianten anzuwenden. Die Steuerpflichtigen können aber im Rahmen der Überschussprognose für die Schätzungsgrundlagen darlegen, dass sie auf die in der Vergangenheit entstandenen Werbungskostenüberschüsse reagiert und die Art und Weise der Vermietungstätigkeit geändert haben, um zu einer positiven Prognose zu gelangen (Rz. 34 vorletztes Tiret des a.a.O.).

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2253 - 86 St 41
OFD Nürnberg v. - S 2253 - 467/St 32

Fundstelle(n):
JAAAB-58429