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Verrechnungspreise im Konzern
BFH räumt Vertriebstochter Verlustspielräume ein
In seiner Entscheidung v. - I R 22/04 hat der BFH zur Angemessenheit von Verrechnungspreisen Stellung genommen. Dabei hat er eine Reihe von Beurteilungskriterien aufgestellt, die etwas von der bekannten Verwaltungsauffassung – dargestellt sowohl in den „Verwaltungsgrundsätzen” v. , als auch in den „Verwaltungsgrundsätzen – Verfahren” v. – abweichen.
Der Streitfall
Gestritten wurde über ein Dauerverhältnis zwischen der inländischen Vertriebstochter und dem Schweizer Herstellerwerk eines internationalen Konzerns. Dabei nahm die Vertriebstochter dem Lieferanten ungefähr 40 v. H. des gesamten Ausstoßes ab und erhielt dafür die besten Konditionen, die einem Kunden überhaupt gewährt wurden. Dennoch musste sie regelmäßige Preiserhöhungen hinnehmen, die sie am Markt nicht vollständig durchsetzen konnte. Über einen Sechsjahreszeitraum stieg der Umsatz kontinuierlich bei Verschlechterung der Ergebnisse von einem Gewinn von 611 000 DM in 1989 zu einem Jahresverlust von 630 000 DM in 1994. Gleichzeitig hat das inländische Unternehmen sein Sortiment mit Waren anderer – nicht nahe stehender – Hersteller mit durchaus befriedigendem Erfolg ergänzt. Nach den Feststellungen des Betriebsprüfers hatte...