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Verfahrensrechtliche Behandlung der Zebragesellschaft
Großer Senat des BFH entscheidet über Vorlagebeschluss
Zu den wohl umstrittensten Themen im Bereich des in der Abgabenordnung geregelten Feststellungsverfahrens gehört die verfahrensrechtliche Behandlung der so genannten Zebragesellschaft. Auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurden hierzu bislang unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Dies war der Grund, weshalb der IX. Senat durch den Vorlagebeschluss vom den Großen Senat angerufen hat. Vorgelegt wurde die Rechtsfrage, ob die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)FA zu treffen sei. Dies hat der Große Senat des bejaht.S. 2
Begriff der Zebragesellschaft
Unter einer Zebragesellschaft versteht man eine Personengesellschaft, die selbst vermögensverwaltend tätig und nicht gewerblich geprägt ist, und bei der zumindest ein Gesellschafter seinen Anteil im Betriebsvermögen und die anderen Gesellschafter im Privatvermögen halten. So ist bei Immobilienfonds außerdem zu berücksichtigen, dass bei manchen Gesellschaftern ein gewerbli...