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FG Hessen 24.02.2005 6 K 4387/03, NWB direkt 33/2005 S. 11

Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Rechnung

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus; dazu bedarf es eines Abrechnungspapiers, aus dem der leistende Unternehmer leicht und eindeutig feststellbar ist. An der Erfüllung dieser Voraussetzungen wird es regelmäßig fehlen, wenn der abrechnende Unternehmer sich bei der Abrechnung eines fremden Namens bedient.