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FG Schleswig-Holstein 10.06.2005 1 K 112/04, NWB direkt 33/2005 S. 4

Arbeitszimmer: Tätigkeitsmittelpunkt einer Konzertpianistin

Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit einer Konzertpianistin (Solistin) liegt nicht im häuslichen Arbeitszimmer. Die Tätigkeit einer Solistin wird qualitativ ganz wesentlich durch ihre auswärtigen Auftritte und Konzerte geprägt. Ein Instrumentalsolist, der seine Einnahmen – wie im vorliegenden Fall – im Wesentlichen aus Auftrittsgagen erzielt, verwirklicht den seine Tätigkeit bestimmenden Schwerpunkt mit seinen Auftritten.