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Abgabenordnung | Zugang von Steuerbescheiden
Bestreitet ein Steuerberater, den Steuerbescheid eines Mandanten erhalten zu haben, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nach dem NWB VAAAB-58224 auch dann widerlegt, wenn er kein Fristenkontrollbuch führt, sofern nicht weitere Indizien für den Zugang des Bescheids sprechen. – Anmerkung: Bestreitet der Adressat (Steuerpflichtiger oder Steuerberater) den Zugang eines durch „einfachen” Brief übermittelten schriftlichen Verwaltungsakts (hier: eine Einspruchsentscheidung), verliert die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ihre Wirkung. Die Finanzbehörde kann das nur verhindern, wenn sie durch Indizien beweist, dass der Zugang eingetreten sein muss. Der BFH hat klargestellt, dass dies auch für die Briefzustellung an einen bevollmächtigten Steuerberater gilt, der kein ordnungsmäßiges Posteinga...