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Einkommensteuer; | Geschenke und Zugaben (§ 4 EStG)
BA sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu gehören u. a. auch Aufwendungen für betrieblich veranlaßte Geschenke sowie für Zugaben i. S. der ZugabeVO. Zur steuerrechtlichen Behandlung von Geschenken und Zugaben hat der II wie folgt Stellung genommen: Betrieblich veranlaßte Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht AN des Stpfl. sind, dürfen nur dann als BA abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wj zugewendeten Gegenstände insgesamt 75 DM nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) und sie einzeln und getrennt von den sonstigen BA aufgezeichnet worden sind (§ 4 Abs. 7 EStG). Ein Geschenk setzt nach allgemeiner Verkehrsauffassung eine unentgeltliche Vermögenszuwendung voraus. Um ein Geschenk ha...BStBl 1994 II 170