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FG München Urteil v. - 14 K 5510/02

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2 GemZT AV 3 b

Rechtsschutzinteresse

Tarifierung eines Haarpflegesets

Tarifierung

Leitsatz

1. An einer Anfechtungsklage, mit der eine Heraufsetzung der Einfuhrabgaben begehrt wird weil die Zollbehörde eine Umtarifierung vorgenommen hat, besteht kein Rechtsschutzinteresse.

2. Bei einem Haarpflegeset, das neben Kamm, Spiegel und Haarspangen aus 3 Haarbürsten besteht, handelt es sich nicht um eine Reisezusammenstellung im Sinne von Pos. 9605, sondern um eine Warenzusammenstellung, deren charakterbestimmender Bestandteil die Haarbürsten sind.

Fundstelle(n):
UAAAB-58097

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