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FG München Urteil v. - 14 K 252/02

Gesetze: ZK Art. 59 ZK Art. 202 ZK Art. 203ZKDV Art. 230 ZKDV Art. 231 ZKDV Art. 232 ZKDV Art. 233 ZKDV Art. 234 UStG§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG§ 13 Abs. 2 UStG § 21 Abs. 2

Einfuhrababen auf Konstruktionszeichnungen

Zoll

Einfuhrumsatzsteuer

Leitsatz

Finden immaterielle Güter (z.B. Erfindungen von Gedanken) ihren Niederschlag in beweglichen Sachen, entsteht ein selbständig zu bewertender Gegenstand, der mit seinem Gesamtwert der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt.

Fundstelle(n):
FAAAB-58089

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