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FG Hamburg 30.9.2004 III 445/01, IWB 15/2005 S. 964

Doppelbesteuerung | DBA-Schweiz: Rechtshilfe wegen Abgabebetrugs

(1.1) Wird ein Änderungsbescheid von einem anderen Finanzamt erlassen als der ursprüngliche Bescheid oder die Einspruchsentscheidung, wechselt mit dem Verfahrensgegenstand nach § 68 FGO auch das passiv legitimierte Finanzamt gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1, § 57 Nr. 3 FGO. (1.2) Die organisationsrechtliche Übertragung von Zuständigkeiten auf gesetzlicher Grundlage (hier Zusammenlegung von zwei Finanzämtern durch Zuständigkeitsanordnung gem. § 17 FVG, Amtl. Anz. Hamburg 2004, S. 1093) bewirkt einen gesetzlichen Beteiligtenwechsel. (2) Bei der Beweislast des Finanzamtes für undeklarierte Einnahmen aus der Zwischenschaltung einer (unverflochtenen) schweizerischen AG in die eigene unternehmensberatende Tätigkeit bleibt es auch dann, wenn zwar einerseits andere Berater zusätzliche Beträge hinterzogen haben, a...