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BBV Nr. 8 vom Seite 39
Aufklärungsmangel bei Schrottimmobilien
Ein zum Rücktritt berechtigender Aufklärungsmangel liegt auch vor, wenn der Käufer nicht über die Unüblichkeit des Mietpools und die damit verbundenen Nachteile aufgeklärt wird (OLG Celle, Urt. v. - 16 U 187/04).