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Steueroptimale Immobilienübertragungen im Rahmen des „Stuttgarter Modells”
Ausgangssituation
In der Vermögensnachfolge werden nicht selten ältere, gebrauchte oder renovierungsbedürftige Immobilienobjekte übertragen, die von der Seniorgeneration selbst bewohnt worden sind bzw. auch nach der Vermögensübertragung noch selbst ganz oder teilweise bewohnt werden. Hinzu kommt, dass die Seniorgeneration sich nicht mehr um die Instandhaltung des Hauses kümmern will oder kann. Der klassische Fall von Vermögensübertragungen solcher Art ist, dass Eltern ihrem Kind solche Objekte gegen Wohnrecht übertragen. Derartige Übergabeverträge enthalten daher vielfach entsprechende, den Übernehmer belastende Instandhaltungsverpflichtungen. Sohn oder Tochter werden sich aber nur dann zur Renovierung und Instandhaltung der übertragenen Immobilie verpflichten wollen, wenn sie die damit verbundenen Aufwendungen – ggf. auch einschließlich der Finanzierungskosten – steuerlich geltend machen können.S. 28
Das Problem
Die von der Seniorgeneration übertragene Wohnimmobilie dient im Regelfall nicht der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Damit können Instandhaltungs- und Renovierungskosten gerade nicht steuerlich geltend gemacht werden. Letzteres wäre nur dann möglich, wenn d...