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Abzug von Auslandsübernachtungskosten
Übernachtungskosten anlässlich einer beruflichen Auslandsreise sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn sie in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden. Bei fehlendem Einzelnachweis hat die Verwaltung Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen zugelassen. Gleichwohl sind diese Pauschalen nicht anzusetzen, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden. Hier sind weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anzustellen.