Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Straßenverkehrsrecht | Abschleppen vom Behindertenparkplatz
Ein verbotswidrig auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug darf grundsätzlich sofort abgeschleppt werden. Wird das auf einem solchen Parkplatz abgestellte Fahrzeug eines Parkberechtigten abgeschleppt, weil sein Parkausweis nicht gut lesbar ausgelegt war, können die Abschleppkosten dem Parkberechtigten auferlegt werden (, DAR 2005 S. 291).