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OVG Koblenz 25.01.2005 7 A 11726/04, NWB 32/2005 S. 262

Straßenverkehrsrecht | Abschleppen vom Behindertenparkplatz

Ein verbotswidrig auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug darf grundsätzlich sofort abgeschleppt werden. Wird das auf einem solchen Parkplatz abgestellte Fahrzeug eines Parkberechtigten abgeschleppt, weil sein Parkausweis nicht gut lesbar ausgelegt war, können die Abschleppkosten dem Parkberechtigten auferlegt werden (, DAR 2005 S. 291).