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Körperschaftsteuer | Bürgschaftsgesicherte Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften nach § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG
§ 8a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. KStG ist grundsätzlich nur auf solche Sachverhalte gerichtet, in denen der Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person eine Kapitalforderung besitzt und über diese aus Anlass der Darlehensgewährung eine Verfügungsbeschränkung zu Gunsten des rückgriffsberechtigten Darlehensgebers getroffen wird. Das NWB ZAAAB-57832 zu Anwendungsfragen des § 8a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. KStG (sog. Rückgriffsregelung) in Ergänzung zu dem (BStBl 2004 I S. 593) Stellung genommen.