Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Elektronische Abgabe von USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen
Seit dem sind USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen grundsätzlich elektronisch abzugeben. Für eine Übergangszeit erlaubte das BMF die Abgabe in Papierform (; vgl. BBK KN Nr. 122/2005 und Nr. 185/2005). Nach der bundesweit abgestimmten Vfg. der OFD Chemnitz soll zukünftig Folgendes gelten:
Die Abgabe der Steueranmeldung in Papierform wird regelmäßig als entsprechender Härtefall-Antrag des Unternehmers bzw. Arbeitgebers angesehen, dem das FA nicht förmlich zuzustimmen braucht.
Wurde ein Härtefall-Antrag abgelehnt, z. B. weil alle technischen Voraussetzungen wie ein Internetanschluss vorhanden sind, können Zwangsmaßnahmen (Verspätungszuschläge und Zwangsgeld) eingeleitet werden, wenn der Stpfl. auch weiterhin seine (Vor-...