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Folgen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. (BGBl 2004 I S. 3396) wurde zum das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft an das Eherecht, insbesondere beim Erbrecht und Güterrecht, angepasst. Die Änderungen wirken sich auf die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus. Zu den Auswirkungen nimmt das FinMin Bayern Stellung.