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BFH 31.05.2006 I B 79/05, NWB direkt 31/2005 S. 4

Wohnsitz im Inland

Was „Wohnsitz” i. S. des § 1 Abs. 1 EStG ist, bestimmt sich nach § 8 AO. Danach kommt es darauf an, ob die betroffene Person im Inland eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. In welchem zeitlichen Umfang die Wohnung in den Streitjahren genutzt wird, ist unerheblich. Die Beurteilung der Umstände des „Innehabens” einer Wohnung liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet. Dabei können alle Umstände des Einzelfalls herangezogen werden, die nach der Lebenserfahrung den Schluss erlauben, dass der betreffende Steuerpflichtige die Wohnung beibehält, um sie als solche zu nutzen. Die Annahme der Beibehaltung eines bestehenden Wohnsitzes unterliegt weniger strengen Anforderungen als die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Inland nach Verlegung de...