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Vorsteuerabzug bei Prepaid-Mobilfunk-Karten
Beim Erwerb so genannter Prepaid-Karten, bei denen das Entgelt für Mobilfunk-Telekommunikationsleistungen im Voraus gezahlt wird, gibt es mitunter Probleme mit dem Vorsteuerabzug. Während bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags in der Regel monatlich eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. von § 14 UStG, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, erstellt wird, ist der Vorsteuerabzug beim Erwerb so genannter Prepaid-Karten nicht ohne weiteres möglich.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ( S-7100 A - 172 - St I 1.10) entsteht die Umsatzsteuer noch nicht bei Verkauf der Prepaid-Karte. Denn die Prepaid-Karte ist meist ausschließlich netzgebunden. Der Leistende kann aber außer dem Netzbetreiber auch ein Serviceprovider oder ein Dritter sein. Wer Leistender ist, bestimmt sich somit nicht vor der Aktivierung der Karte. Der Händler selbst erbringt dem Kunden gegenüber keine Telekommunikationsleistung und auch sonst keine umsatzsteuerbare Leistung. Die Umsatzsteuer entsteht erst im Zeitpunkt der Leistungsausführung, also mit dem Telefonieren des Kunden oder mit Nutzung für andere Zwecke, wie z. B. dem Bezahlen von Parkgebühren. Für den Fall, dass mit der Guthabenka...