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Verwaltungsrecht | Zugang zu österreichischen Universitäten für Gemeinschaftsbürger
Die Regelung für den Zugang zu den österreichischen Universitäten ist gemeinschaftswidrig. Sie bewirkt eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, indem sie den Zugang von Studenten, die ihren Sekundarschulabschluss in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, von der Erfüllung nicht nur der österreichischen allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen, sondern auch der Voraussetzungen einer unmittelbaren Zulassung zur gewünschten Studienrichtung in diesem anderen Staat (i. d. R dem Wohnsitzstaat) abhängig macht ().