Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 145VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 185VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 154VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 155VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 45
Einfuhrabgaben auf Goldarmreifen bei Einreise über einen Flughafen, grüner Ausgang
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer Abgabenbefreiung für Rückwaren und Reisemitbringsel (hier Goldarmreifen).
Zu den Voraussetzungen einer Abgabenbegünstigung in Anwendung des Verfahrens der passiven Veredelung, bei dem auch ein Austausch
der zum Zwecke der passiven Veredelung ausgeführten Ware im Drittland (mit der Konsequenz zulässig ist, dass die eingeführte
Ware nicht die nämliche ist) in Betracht kommt.
Fundstelle(n): VAAAB-57239
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.