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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 216/04

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 202VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 145VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 185VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 154VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 155VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 45

Einfuhrabgaben auf Goldarmreifen bei Einreise über einen Flughafen, grüner Ausgang

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen einer Abgabenbefreiung für Rückwaren und Reisemitbringsel (hier Goldarmreifen).

Zu den Voraussetzungen einer Abgabenbegünstigung in Anwendung des Verfahrens der passiven Veredelung, bei dem auch ein Austausch der zum Zwecke der passiven Veredelung ausgeführten Ware im Drittland (mit der Konsequenz zulässig ist, dass die eingeführte Ware nicht die nämliche ist) in Betracht kommt.

Fundstelle(n):
VAAAB-57239

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