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Finanzgericht Hamburg  v. - V 4/04

Gesetze: StBerG § 37

Eignung und Bewertung von Prüfungsaufgaben zur Steuerberaterprüfung

Leitsatz

Die bei der Steuerberaterprüfung 2003 gestellten Aufsichtsarbeiten waren als Prüfungsaufgaben geeignet. Wenn Rechtsfehler, die sich auf die Benotung auswirken könnten, weder im Bereich der allgemeinen Einwendungen noch Rahmen der Einzelbeanstandungen der Bewertung zu erkennen sind, ist die sich daraus ergebende Gesamtnote nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
KAAAB-57221

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