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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 49/05

Gesetze: AO 1977 § 251, AO 1977 § 256

Bei rechtswidriger Vollstreckung Aufhebung der Pfändung

Leitsatz

Bei unterbliebener Bekanntgabe des Verwaltungsaktes ist die Vollstrekkung rechtswidrig und die gepfändeten Sachen sind wieder herauszugeben.

Fundstelle(n):
TAAAB-57218

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