Einstweilige Anordnung gegen Spontanauskunft an die finnische Steuerbehörde
Leitsatz
1) Nach §§ 1, 2 EG-AHG dürfen die deutschen Finanzbehörden der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats ohne Ersuchen Auskünfte
erteilen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Vermutung rechtfertigen, dass Steuern des anderen Mitgliedstaats verkürzt worden
sind oder zum Zweck der Steuerumgehung Geschäftsbeziehungen über dritte Mitgliedstaaten oder andere Staaten geleitet worden
sind.
2) Alleine eine ungewöhnliche Gestaltung von Geschäftsbeziehungen reicht für das Vorliegen "tatsächlicher Anhaltspunkte" nicht
aus.
3) Das Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses ist ausreichender Anordnungsgrund auf einstweilige Untersagung der Auskunft.
Eine Bedrohung der wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz ist nicht erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1322 Nr. 17 IWB-Kurznachricht Nr. 19/2005 S. 907 NWBDirekt 2005 S. 2 Nr. 31 FAAAB-57198
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