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FG Köln Urteil v. - 10 K 3225/99

Gesetze: EStG § 10d Abs 1, GG Art. 1 Abs 1, EStG § 36 Abs 2

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Keine Anrechnung von Arbeitgebersozialversicherungsbeiträgen bei der Einkommensteuer

Leitsatz

1) Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge, die jedenfalls zu 10 v.H. für versicherungsfremde Leistungen verwendet werden, können beim Steuerpflichtigen nicht etwa als gezahlte Steuern betrachtet und deshalb auf dessen Einkommensteuerschuld angerechnet werden. Hierfür gibt es im Einkommensteuergesetz keine Grundlage.

2) Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, den Verlustabzug erst nach Ansatz eines steuerlichen Existenzminimums anzusetzen. Solange der Verlustvortrag nicht verbraucht ist, braucht der Steuerpflichtige keine Einkommensteuern zu zahlen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAB-57185

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