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OFD Düsseldorf 12.07.2005 , NWB direkt 30/2005 S. 11
Ermittlung des Bedarfswerts
Die Wertermittlung für bebaute Grundstücke richtet sich grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren des § 146 BewG. Auch der Bedarfswert ist zwingend nach § 146 BewG zu ermitteln, wenn eine tatsächliche Miete vorhanden ist.