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FG Düsseldorf 23.05.2005 11 K 3234/03, NWB direkt 30/2005 S. 11

Wirtschaftliches Eigentum bei einem Ankaufsberechtigten

Ein bebautes Grundstück ist bei der Einheitsbewertung auch dann einer GbR als Inhaber des daran bestehenden Erbbaurechts und nicht dem Pächter als wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen, wenn dem Pächter ein erst später ausübbares Ankaufsrecht bzgl. der ihm bislang noch nicht zustehenden Gesellschaftsanteile eingeräumt worden ist und daher der Ertrag des Erbbaurechts zum Feststellungszeitpunkt teilweise einem weiteren Beteiligten zusteht. Die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG (gemeinnützige Verwendung) setzt bei einem Grundstück im Erbbaurecht dessen Zurechnung zu einem gemeinnützigen Rechtsträger voraus. Eine ausweitende Analogie auf Fälle der entgeltlichen Verpachtung an einen gemeinnützigen Rechtsträger ist mit dem Charakter der Objektsteuer nicht vereinbar.