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FG Niedersachsen 17.05.2005 16 K 20150/03, NWB direkt 30/2005 S. 5

Insolvenzgeld und Progressionsvorbehalt

Das in die Berechnung des Progressionsvorbehalts einzuziehende Insolvenzgeld ist nicht um die Sonn-, Feiertag- und Nachtarbeitszuschläge zu kürzen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut kann die Summe der Lohnersatzleistungen allein um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gekürzt werden, sofern jener nicht bereits bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung gefunden hat; in diesem Falle ist die Summe der Lohnersatzleistungen ungekürzt in Ansatz zu bringen. Weitere Minderungen der anzusetzenden Lohnersatzleistungen sieht das Gesetz nicht vor.