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OFD Chemnitz 04.07.2005 S2403a-1/3-St21, NWB direkt 30/2005 S. 5

Zinsinformationsverordnung – Vordrucke

Am ist die Zinsinformationsverordnung in Kraft getreten. Die Finanzämter haben auf Antrag verschiedene Bescheinigungen auszustellen. Die entsprechenden Vordrucke können vom Steuerpflichtigen entweder beim Finanzamt angefordert oder online über das Bundesamt für Finanzen abgerufen werden. Die OFD Chemnitz erläutert die entsprechenden Vordrucke.