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Zinsinformationsverordnung – Vordrucke
Am ist die Zinsinformationsverordnung in Kraft getreten. Die Finanzämter haben auf Antrag verschiedene Bescheinigungen auszustellen. Die entsprechenden Vordrucke können vom Steuerpflichtigen entweder beim Finanzamt angefordert oder online über das Bundesamt für Finanzen abgerufen werden. Die OFD Chemnitz erläutert die entsprechenden Vordrucke.