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Gewerblicher Grundstückshandel
Der Kauf und die – in engem zeitlichen Zusammenhang – Veräußerung von mehr als drei Objekten lässt nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger objektiver Anhaltspunkte grundsätzlich den Schluss zu, dass bereits im Zeitpunkt des Ankaufs eine zumindest bedingte Wiederverkaufsabsicht bestanden hat. Ist die Veräußerung hingegen eindeutig privat veranlasst – z. B. das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder vom Steuerpflichtigen selbst langfristig vermietet –, ist das Objekt dem Privatvermögen zuzuordnen. In anderen Fällen deutet die Veräußerung innerhalb eines Zeitraums von ungefähr fünf Jahren nach Erwerb auf einen Erwerb in bedingter Veräußerungsabsicht und damit auf eine betriebliche Veranlassung hin. Die konkreten AnlässeS. 5 und Beweggründe für den Verkauf sind nach...