Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auslandsverwendungszuschlag
Der Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a BBesG stellt einen nach § 3 Nr. 64S. 4 EStG steuerfrei gestellten Arbeitslohn dar. Er wird zusätzlich zu den bei Verwendung im Inland zustehenden Bezügen gezahlt. Der Zuschlag ist demnach Teil der normalen Dienstbezüge. Ein Vergleich mit Wehrpflichtigen, die ausschließlich einen nach § 3 Nr. 5 EStG steuerfreien Wehrsold beziehen und deren Aufwendungen deshalb insgesamt der Vorschrift des § 3c EStG unterliegen, ist nicht möglich.