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BFH 30.06.2005 IV R 31/04, NWB direkt 30/2005 S. 3

Zeitliche Beschränkung des Verlustabzugs vor 1992

Negative ausländische Einkünfte (hier: Verluste aus Land- und Forstwirtschaft), die in den Veranlagungszeiträumen 1985 bis 1991 entstanden und bis zum Veranlagungszeitraum 1991 einschließlich nicht ausgeglichen worden sind, dürfen nach § 2a EStG i. d. F. des StÄndG 1992 v. zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.