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BFH 11.04.2005 GrS 2/02, NWB direkt 30/2005 S. 3

Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an Zebragesellschaft

Die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters ist sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)Finanzamt zu treffen.