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Nichtangabe des Grundstücksverkaufs als neue Tatsache
Liegt im Zeitpunkt der Veranlagung eine Kontrollmitteilung der Grunderwerbsteuerstelle über den Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks nicht vor, ist das Finanzamt bei Bekannt werden des Umstands zur Änderung des Einkommensteuerbescheids berechtigt, wenn der Steuerpflichtige seinerseits in seiner Erklärung keine Angaben über die Veräußerung des Grundstücks gemacht hat.S. 3