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Zuschätzung bei Kassenfehlbeträgen
Kassenfehlbeträge, die durch eine Geldverkehrsrechnung bestätigt sind, rechtfertigen nach summarischer Prüfung eine Zuschätzung durch das Finanzamt insbesondere dann, wenn sich Erklärungen des Antragstellers zur Herkunft freier Geldbeträge (hier: Privatdarlehen) als falsch herausstellen.