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BFH 27.04.2005 I R 90/04, NWB direkt 30/2005 S. 2

Gemeinnützigkeit bei Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Pflichtaufgaben

Das BMF wurde aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob eine Kapitalgesellschaft, die öffentlich-rechtliche Pflichtaufgaben ihrer Gesellschafter wahrnimmt, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.