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Gehobene Auslandsreise als verdeckte Gewinnausschüttung
Liegt eine private (Mit)-Veranlassung der Reise vor?
Finanziert eine Kapitalgesellschaft Reisen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers, gelten im Bezug auf den Betriebsausgabenabzug aus Gründen der rechtsformneutralen Besteuerung die gleichen Kriterien, die für Einzelunternehmer und Personengesellschaften entwickelt worden sind, so der BFH in seiner Entscheidung v. - I R 86/04.
Sachverhalt
Im Streitfall erhielt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH von einer Kundin (GmbH) unter der Anschrift der Gesellschaft an ihn persönlich adressierte Einladungen zu mehreren Fernreisen. Im Reiseprogramm stand neben zahlreichen betrieblichen Veranstaltungen auch die Besichtigung einiger touristischer Ziele. Die übrigen Reiseteilnehmer waren ebenfalls Geschäftspartner, die zum Teil von ihren Ehepartnern begleitet wurden. Auch der eingeladene Gesellschafter-Geschäftsführer nahm auf einer der Reisen seine Ehefrau mit. Im Anschluss an diese Reise verbrachte das S. 2 Ehepaar den Urlaub im gleichen Land. Ein Teil der Kosten für die Reise wurde der Kapitalgesellschaft in Rechnung gestellt.
Nicht nur untergeordnete allgemein-touristische Ziele
In Höhe der von der GmbH getragenen Aufwendungen lagen nach Auffassung des BF...