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Neuer Fälligkeitstermin für Sozialversicherungsbeiträge
Der Bundesrat hat am dem so genannten Beitragsentlastungsgesetz zugestimmt. Es kann damit am in Kraft treten. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, die Sozialbeiträge für ihre Beschäftigten bereits am Ende des laufenden Monats und nicht erst in der Mitte des Folgemonats zu überweisen. Damit auch Unternehmen mit enger Finanzlage im Monat der Umstellung nicht über Gebühr belastet werden, wird es eine angemessene Übergangsregelung geben. Wir werden darüber demnächst ausführlich berichten.