Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage
Leitsatz
Die Finanzbehörde ist nicht zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage aufgrund nachträglichen Bekanntwerdens
der Überschreitung der Einkunftsgrenze berechtigt, wenn die Zulage bereits nach den Angaben zur voraussichtlichen Einkommenshöhe
im Bewilligungsantrag der Steuerpflichtigen nicht hätte gewährt werden dürfen.
Auf den Zeitpunkt des Ergehens der Einkommensteuerbescheide für die betroffenen Bewilligungszeiträume kommt es für die Auslegung
des Tatbestandsmerkmals des nachträglichen Bekanntwerdens nicht an.
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 9/2005 S. 5 EFG 2005 S. 1256 Nr. 16 UAAAB-56772
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