Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzplandarlehen keine verlustausgleichsfähige Kapitaleinlage
Finanzplandarlehen sind nicht Bestandteil des Kapitalkontos i. S. des § 15a EStG. Dies gilt selbst dann, wenn die Gewährung des Darlehens auf einer gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung beruht und es als funk-S. 5tionales Eigenkapital (sog. gesplittete Einlage) zu qualifizieren ist.