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FG Baden-Württemberg 02.05.2005 7 V 12/04, NWB direkt 29/2005 S. 4
Beteiligung des Besitzunternehmers als Betriebsvermögen
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass im Falle einer Betriebsaufspaltung die unmittelbare Beteiligung des Besitzunternehmers an einer (Holding-)GmbH zu seinem notwendigen Betriebsvermögen gehören kann, wenn die GmbH ihrerseits an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, die der Betriebsgesellschaft wirtschaftliche Vorteile in dem Sinne bringt, dass sie die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung daran zu erhalten oder zu erhöhen hilft.