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FG München 10.05.2005 7 K 878/03, NWB direkt 29/2005 S. 3

Verjährung des Anspruchs auf Kapitalertragsteuererstattung

Über die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des Anspruchs eines im Ausland lebenden Beteiligten einer Erbengemeinschaft auf Erstattung der von gemeinschaftlich bezogenen Zinseinkünften einbehaltenen Kapitalertragsteuer wird erst im Rahmen des Feststellungverfahrens für die Erbengemeinschaft verbindlich entschieden. Bis dahin ist der Erstattungsanspruch wegen der verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Feststellungsverfahrens nicht durchsetzbar. Der Beginn der Verjährung des Erstattungsanspruchs wird daher nach dem Rechtsgedanken des § 229 Abs. 1 Satz 2 AO bis zum Ablauf des Kalenderjahrs hinausgeschoben, in dem der Feststellungsbescheid ergeht.