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OFD Düsseldorf 07.07.2005 S 2334 A - St 22, NWB 29/2005 S. 231

Lohnsteuer | Warengutscheine – Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug

Nach der NWB RAAAB-56465 stellen Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, immer einen Sachbezug dar. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG oder § 8 Abs. 3 EStG sind anwendbar. Der Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer erst mit der Einlösung des Warengutscheins beim Arbeitgeber zu. Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Warengutschein, auf dem sich ein Dritter verpflichtet, einen Euro-Betrag beim Kauf seiner Ware auf den Kaufpreis anzurechnen, ist die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht anzuwenden. Der Warengutschein ist mit dem angegebenen Betrag als Arbeitslohn zu erfassen. Gibt der Arbeitgeber einen Warengutschein aus, der zum Bezug einer bestimmten, der Art und Menge nach konkret bezeichneten Ware oder Dienstleistung bei einem Dritten berechtigt, handelt es sich um einen Sachbezug, auf ...