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Einkommensteuer | Dauernde Last bei Vermögensübergabe zum Zwecke der Entschuldung
Nach dem NWB XAAAB-56103 kann anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last begründet werden, wenn diese Werte – unter weiteren Voraussetzungen – vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet werden, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von ertragbringendem Vermögen – hier: einem eigengenutzten Einfamilienhaus – finanziert worden war (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 95, unter C, II, 6, b, bb; entgegen , BStBl 2004 I S. 922, Rn. 21 letzter Absatz).