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Einkommensteuer | Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen
Dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und dem Status als Unionsbürger läuft es nicht zuwider, wenn ein in Deutschland wohnender Steuerpflichtiger nach dem deutschen EStG von seinen steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende frühere Ehefrau nicht abziehen kann, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig wäre (, Schempp).