Keine Vorsteuerberichtigung bei echter Schadensersatzleistung in Höhe des ursprünglichen Entgelts
Leitsatz
1) Zahlt ein Softwarelieferant an einen Kunden wegen nicht funktionsfähiger Hard- und Softwarelieferung einen "Schadensersatz"
in Höhe des vertraglichen Entgelts, mindert sich dadurch nicht das Entgelt und scheidet eine Vorsteuerberichtigung aus.
2) Entgelt und Schadensersatz beruhen in diesem Fall auf zwei unterschiedlichen zivilrechtlichen Rechtsgrundlagen, so dass
keine Rückerstattung des Entgelts vorliegt.
3) Hätten die Vertragsparteien sich vergleichsweise auf eine Entgeltminderung geeinigt, wäre der ursprüngliche Entgeltanspruch
nachträglich abgeändert worden und eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen gewesen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 284 Nr. 5 UStB 2005 S. 257 Nr. 9 UAAAB-56438
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