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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 165/04

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Neue Tatsache bei nicht vollständiger Steuererklärung

Leitsatz

  1. Zum Begriff des groben Verschuldens i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

  2. Gibt ein Stpfl. eine Steuererklärung ab, in der er keinerlei Spenden geltend macht, kann eine bestandskräftige Veranlagung nicht wegen neuer Tatsachen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO mit der Begründung geändert werden, die fehlende Eintragung zweier Geldspenden sei übersehen worden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAB-56430

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